Seit einiger Zeit fegt eine regelrechte Flut von Abmahnungen in die Briefkästen deutscher Website-Betreiber. Der Grund: Google Fonts - Ein Verstoß gegen die DSGVO.
Wenn Webseiten erstellt werden, möchte man auch Schriftarten auf Webseiten nutzen können, die der Besucher nicht auf seinem eigenen Rechner installiert hat. Google hat eine praktische Möglichkeit bereit, mit der Schriftarten direkt über die Google Server eingebunden werden können. Die Vielfalt an s.g. Google Fonts ist groß. Und so hat sich diese Lösung bei vielen Webentwicklern, aber auch bei Website-Baukästen als sinnvolle Lösung etabliert. Auch aus einem anderen Grund haben Webentwickler diese Funktion gern genutzt: Geschwindigkeit beim Laden der Website ist essentiell. Wenn nun ein Besucher auf eine Website kommt, deren Schriften vom Browser des Users bereits von einer anderen Website geladen wurde, braucht dieser Google Font nicht erneut geladen werden.
Nach einem Urteil Anfang 2022 ist nun aber klar: Die direkte Einbindung der Fonts über Google-Servern (die u.a. in den USA stehen), wird als rechtswidrig angesehen. Der Grund ist nachvollziehbar. Denn so werden automatisch personenbezogene Daten des Webseitenbesuchers an Google übermittelt. Google selbst versichert, diese Daten nicht mit seinen anderen Diensten zu verknüpfen. In ihren FAQ wird mittlerweile auch darauf hingewiesen, dass die IP-Adresse nicht protokolliert wird. Dennoch reicht entsprechend der DSGVO schon allein die Möglichkeit hierzu als Argument. In dem vorab erwähnten Urteil ist nun klargestellt worden, dass die "Remote-Einbindung" von Google Fonts rechtswidrig ist. Dem Kläger wurde ein Schadensersatz im niedrigen 3-stelligen zugesprochen.
In Folge des Urteils trudeln nun besagte Abmahnungen von Privatpersonen und Anwaltskanzleien ein. Sie nutzen die Rechtssprechung, um mit Massenabmahnungen Kasse zu machen. Für Website-Betreiber stellt sich nun natürlich die Frage: Wie gehe ich mit der Abmahnung um? Welche Möglichkeiten gibt es?
Man kann natürlich zahlen. Verbunden mit dem Beheben des Verstosses hat man dann wohl Ruhe, Allerdings leistet man damit natürlich solchen Abmahnwellen Vorschub.
Die sichere Variante ist vermutlich, zum Anwalt zu gehen. Allerdings kostet dieser natürlich auch Geld. Man hat damit aber die Gewissheit, dass sich Profis des Themas annehmen.
Eine dritte Möglichkeit ist, das Schreiben einfach zu ignorieren. Es gibt unter Juristen die Ansicht, dass es sich bei der anwaltlichen Abmahnung um Rechtsmissbrauch handelt. Hier besteht die Vermutung, dass die Abmahnenden es einfach auf sich beruhen lassen.
Für den Fall, dass Sie sich für eine Reaktion auf die Abmahnung entscheiden, hat die Anwaltskanzlei "Wilde Beuger Solmecke" ein Musterschreiben bereit gestellt - möglicherweise ist dies für Sie hilfreich.
Grundsätzlich sollte aber klar sein:
Inhaltlich ist der Vorwurf korrekt. Man sollte sich also schnell darum kümmern, die Schriftarten lokal auf der Website einzubinden. Wie das am besten geht, hängt davon ab, was für eine Website man hat. Selbst bei WordPress Websites gibt es verschiedene Vorgehensweisen. Sollten Sie allein nicht weiterkommen, können Sie sich gern bei uns melden.